Vermasselter Urlaub: Reiserechtsschutz hilft bei Ärger

Baustellenlärm vor dem Hotelzimmer, Hinterhof statt Strandblick: Wer sich gegen ärgerliche Reisemängel wehren will, ist nicht selten gezwungen, einen Anwalt einzuschalten. Eine Rechtsschutzversicherung bietet auch einen Reiserechtsschutz. Dieser macht aber nur Sinn, wenn Sie nicht schon vorher klein beigegeben haben.
Die Deutschen sind Urlaubsweltmeister. Nirgendwo sonst auf der Welt wird soviel Zeit und Geld in die Ferien investiert. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn im Urlaub nicht alles so läuft, wie Sie es sich vorgestellt haben. Im Streitfall kann eine Rechtsschutzversicherung helfen.
Reisemängel sorgen für Ärger
Bei Reisemängeln gilt: Der Urlauber muss einen Mangel sofort beim Reiseveranstalter melden, der ja in der Regel eine Reiseleitung vor Ort hat. Oftmals wird dann bereits vor Ort versucht, eine angemessene Lösung zu finden. Bei Pauschalreisen ist der deutsche Reiseveranstalter alleiniger Ansprechpartner. Doch Vorsicht: Wer sich auf ein Angebot des Reiseveranstalters einlässt, verwirkt damit möglicherweise den Regressanspruch nach dem Urlaub.
Liegt zum Beispiel das Hotelzimmer nicht wie vereinbart mit Strandblick und der Gast erhält dafür einen Gutschein, dann kann er dies später nicht mehr als Reisemangel anzeigen. Besser ist es natürlich, wenn der Mangel beseitigt wird. Darauf kann der Gast bestehen.
Wichtig dabei: Auch im Ausland gilt das deutsche Vertragsrecht, wenn die Reise in Deutschland gebucht wurde. Sprich: Der Reisende braucht sich bei Ärger später nicht aus Deutschland mit dem weit entfernten Hotel und den dort gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen herumzuschlagen. Wird also das vereinbarte Zimmer nicht zur Verfügung gestellt, dann kann ein Richter dies als einen Grund für eine Reisepreisminderung werten. In besonders schwerwiegenden Fällen kann sogar die Reise abgebrochen werden. Es ist aber klar: Der Reiseveranstalter wird nur ungern den Reisepreis erstatten. In manchen Fällen steht dem Reisenden sogar darüber hinaus eine Entschädigung zu.
Reiserechtsschutz hilft bei Durchsetzung vor Gericht
Ihr gutes Recht effektiv durchzusetzen, ist die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung. Hierbei gilt der Rechtsschutz auf Grundlage des Vertragsrechts, mit dem vor Gericht eine Einigung erfochten werden kann. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Das macht sich bezahlt. Denn Streit und Missverständnisse gibt es schließlich in allen Lebenslagen.
Gothaer Tipp
Manche Reiseveranstalter sind darauf spezialisiert, einige nicht ganz so prickelnde Details des eigenen Hotels rechtssicher und schön zu umschreiben. So ist der "aufstrebende Ferienort" womöglich einer, bei dem an jeder Ecke ein neues Hotel entsteht – und entsprechend muss sich der Urlauber auch richterlich bestätigt mit Baulärm arrangieren. Deutlicher werden da oftmals die Urlauber selbst in den Hotelbewertungen der unterschiedlichen Urlaubsportale. Für die kostbare Urlaubszeit ist es auf jeden Fall sinnvoll, auch diese und andere Informationsquellen zu nutzen.
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